Covid19 Update

Hier findet Ihr die aktuellen Informationen zu Covid19

Aktuelle Hinweise zu unseren Verfahrensweisen:
Bestimmungen DiveCenter

26.07.2022
Einreiseregeln für Malta aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Seit dem 25.07.2022 entfällt bei der Einreise nach Malta die Nachweispflicht. Reisende benötigen somit keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr. Reisende benötigen weiterhin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Es gibt keine Maskenpflicht vor Ort in Malta. Auf Flügen richtet sich die Maskentragepflicht an Bord in der Regel nach den aktuellen Bestimmungen am Abflugs- und Zielort. So ist für Flüge aus und nach Deutschland noch ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Fluggesellschaft zur Maskenpflicht an Bord zu erkundigen.

03.05.2022

Aktuelle Einreiseregelungen nach Malta:

Bei Einreise nach Malta ist, neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass, lediglich der NACHWEIS über die vollständige Impfung, Genesung bzw. eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72h) oder negativen Antigentests (nicht älter als 48h) notwendig.

Maskenpflicht herrscht nur noch im Flugzeug/Flughafen, in Krankenhäusern und Alten/Pflegeheimen.

22.02.2022

RÜCKREISE nach DEUTSCHLAND

Ab Sonntag, den 13.02.2022 ist Malta kein Hochrisikogebiet mehr. Die bisher geltende Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung vor der Rückkehr nach Deutschland entfällt. Die generelle Nachweispflicht bleibt bestehen.

Reisende ab 6 Jahren, die innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in Malta waren, müssen vor Abflug einen der folgenden Nachweise vorlegen: entweder negatives Covid-19-Testergebnis, Nachweis über vollständige Covid-19-Impfung oder Nachweis über die Genesung nach einer Covid-19-Infektion. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Ankunft in Deutschland erfolgen. Akzeptiert werden Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die an zertifizierten Teststellen durchgeführt werden. Das Test Zertifikat muss in Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sein. Selbsttests sind ausgeschlossen und nicht gültig.

09.02.2022

Aktuelle Einreiseregelung nach Malta

  1. DIGITALE ANMELDUNG

Alle Personen müssen sich vor ihrer Einreise nach Malta digital mit dem EU digital Passenger Locator Form (dPLF) anmelden. Das vor Abflug übermittelte dPLF mit QR-Code kann bei Einreise digital auf einem technischen Endgerät oder in ausgedruckter Form vorgezeigt werden.

  1. IMPFZERTIFIKAT der EU oder SCHWEIZ  oder NEGATIVER PCR-TEST und QUARANTÄNE (mit Ausnahmen)

Geimpfte Personen ab 12 Jahren dürfen ohne PCR-Test und Quarantänepflicht einreisen, wenn …

  • sie vor mindestens 14 Tagen ihre zweite Covid19-Impfung (eine Impfung bei Johnson & Johnson) mit einem EMA zertifizierten Impfstoff (Comirnaty/Pfizer, Jannsen/Johnson & Johnson, Spikevax/Moderna, Vaxzevria/AstraZeneca)  erhalten haben und ihren vollständigen Impfschutz über das offizielle digitale Covid Zertifikat der EU bzw. der Schweiz nachweisen können. Die vollständige Impfung ohne Booster darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen. Diese neunmonatige Frist gilt jedoch nicht für vollständig Geimpfte unter 18 Jahren.
  • sie vollständig geimpft sind mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff (Covishield, Sinopharm, Sinovac or Bharat Biotech) und zusätzlich vor mindestens 14 Tagen eine Booster-Impfung eines EMA zugelassenen Impfstoffs erhalten haben.

Genesene Personen ab 12 Jahren, die vor mindestens 14 Tagen ihre Covid19-Impfung (eine Impfung) erhalten haben sind von der Quarantänepflicht bereit, wenn sie ihren vollständigen Impfschutz durch das offizielle digitale Covid Zertifikat der EU und nachweisen können. Hierzu muss die einmalige Impfung durch die Kennzeichnung 1/1  zu erkennen sein und zusätzlich der Nachweis der Corona-Erkrankung (z.B. positiver PCR-Test) vorgelegt werden.

AUSNAHMEN! Mit negativem PCR-Test dürfen folgende Personen ohne Quarantänepflicht einreisen:

  • Nicht geimpfte Kinder zwischen 5-11 Jahren, die ihre geimpften Eltern/Erziehungsberechtigen begleiten. Kleinkinder benötigen keinen Test. Personen, die nicht mit ihren eigenen Kindern reisen, benötigen eine Reisevollmacht (Formular z.B. vom ADAC) der Eltern/Erziehungsberechtigten, die sie am besten zusammen mit einer Ausweiskopie der Eltern mit sich führen.
  • Schwangere, insofern Sie ein Originaldokument ihres Arztes vorlegen können, dass die Schwangerschaft bestätigt (auf Englisch).
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, insofern sie eine Erlaubnis der Malta Health Authorities vorweisen können. Diese kann per E-Mail mit Betreff : „EXEMPTION REQUEST: Vor- und Nachname der reisenden Person“ angefordert werden unter covid19.vetting@gov.mt . Der Mail anzufügen sind das medizinische Gutachten sowie Kontaktdetails des Arztes.

Folgende Nachweise werden NICHT AKZEPTIERT, auch wenn diese im digitalen EU Impfpass / Schweizer Impfzertifikat vermerkt sind:

  • Zertifikate für nicht von der EMA zugelassene Impfstoffe ohne zusätzliche Booster-Impfung mit einem EMA zugelassenen Impfstoff.
  • Impfbescheinigungen kürzer als 14 Tagen nach der letzten Dosis
  •  Zertifikate über andere Tests als PCR
  • handgeschriebene, manuell ausgestellte Impfzertifikate. Dazu zählt auch der gelbe Internationale Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der in Deutschland geläufig ist.
  • Nachweis einer COVID19-Genesung ohne zusätzlichen Impfschutz·
  • Impfbescheinigungen für nur 1 Dosis eines Impfstoffs, der 2 Dosen erfordert; ausgenommen sind Genesene

 

ältere Meldungen:

01.08.2021 Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Deutschland tritt in Kraft. Es entfallen die einfachen Risikogebiete, somit ist keine Einreiseanmeldung für Deutschland mehr erforderlich.

24.07.2021 Malta wurde vom RKI ab Sonntag, dem 25.07.2021 zum einfachen Risiko-Gebiet erklärt. Prinzipiell ändert sich für Euren Urlaub als vollständig Geimpfte nichts – bei Rückreise ist nun lediglich wieder die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland auszufüllen und der Impfnachweis hochzuladen.

13.07.2021 Anpassungen der Einreiseregeln! Ab Mittwoch, den 14.07., ist die Einreise nur noch für vollständig geimpfte Touristen (ab 12 Jahre) ohne Quarantäne möglich.

– Kreuzimpfungen/Mischimpfungen werden nun anerkannt
– Nicht geimpfte Kinder zwischen 5-11 Jahren, die ihre geimpften Eltern/Erziehungsberechtigen begleiten, dürfen mit einem negativen PCR-Test einreisen. Kleinkinder benötigen keinen Test.
06.07.2021 Die erforderlichen Unterlagen für die Einreise nach Malta kann man nun auch digital einreichen. Unter https://app.euplf.eu/#/ könnt Ihr alles entsprechend ausfüllen und hochladen.

(kleiner Tipp für die Adresseingabe für Unterkünfte in Marsalforn – derzeit ist Marsalforn nicht als separater Ort aufgeführt. Bitte wählt in dem Fall “Zebbug Ghawde/65”)

!!! Folgende Nachweise werden NICHT AKZEPTIERT, auch wenn diese im EU Impfpass den vollständigen Impfschutz belegen:

  • Genesungsbescheinigung von Covid-19
  • Zertifikate über andere Tests als PCR
  • Zertifikate für nicht von der EMA zugelassene Impfstoffe
  • Zertifikate für Mischimpfungen
  • Impfbescheinigungen für nur 1 Dosis eines Impfstoffs, der 2 Dosen erfordert, auch für Personen, die von COVID-19 genesen sind
  • Impfbescheinigungen kürzer als 14 Tagen nach der letzten Dosis.
02.07.2021

Für die Einreise gelten seit dem 01.07. folgende Regeln:

  1. Einreisende aus Ländern der „Gelben Liste“ (u.a. Deutschland, Österreich, Schweiz), die ihren vollständigen Impfschutz mit dem digitalen EU Covid – Impfzertifikat nachweisen können,  benötigen keinen PCR-Test. Das Zertifikat muss die Impfung mit einem durch das maltesische Gesundheitsamt genehmigten Impfstoffe belegen. Diese sind: Pfizer-BioNtech, Moderna, Oxford-AstraZeneca und Johnson & Johnson. Der vollständige Impfschutz wird 14 Tage nach der zweiten Impfung, bzw. beim Wirkstoff Johnson & Johnson nach der einmaligen Impfung erreicht. Nicht geimpfte Kinder ab 5 Jahren, die ihre geimpften Eltern begleiten, benötigen nach wie vor ein negatives PCR-Testergebnis.
  2. Alle anderen Personen (ab 5 Jahren), die auf dem Luft- oder Seeweg nach Malta reisen, müssen einen negativen PCR- Test vorlegen, der nicht früher als 72 Stunden vor der Ankunft in Malta durchgeführt wurde. Dies gilt auch für genesene Personen.
  3. Alle Einreisenden müssen vor dem Boarding und bei Ankunft in Malta ein ausgefülltes Passenger Locator Form (PLF) , welche Auskunft über den Aufenthaltsort der Einreisenden in Malta gibt, und ein Health Travel Declaration Form, zwecks Auskunft über den Gesundheitszustand, vorlegen.
02.06.2021 Für die Einreise gelten derzeit folgende Regeln: Jede Person (ab 5 Jahren), die auf dem Luft- oder Seeweg nach Malta reist, muss vor dem Boarding und bei Ankunft in Malta ein ausgefülltes Passenger Locator Form (PLF) sowie einen negativen PCR- Test vorlegen, der nicht früher als 72 Stunden vor der Ankunft in Malta durchgeführt wurde.

Eine Impfbescheinigung erst akzeptiert, wenn der digitale Covid-Pass der EU etabliert ist oder bilaterale Abkommen zur Anerkennung gegenseitiger Impfbescheinigungen zwischen Malta und anderen Ländern vereinbart wurden. Aktuell sind weder der digitale Covid-Pass der EU und noch bilaterale Abkommen in Kraft. Somit ist auch für vollständig geimpfte Gäste (ab 5 Jahren) aus Deutschland, Österreich und der Schweiz der Nachweis über einen negativen PCR-Test erforderlich.

Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, den Zugang zum Flugzeug zu verweigern, falls Reisende (ab 5 Jahren) einen der oben genannten Nachweise nicht vorweisen können. Sollte dennoch die Anreise nach Malta ohne einen dieser Nachweise erfolgen (z.B. mit dem Privatboot), werden die Reisenden bei Ankunft in Malta einem kostenpflichtigen obligatorischen PCR-Test unterzogen und/oder müssen sich mindestens bis zum Erhalt des Testergebnisses in Quarantäne begeben und die Kosten hierfür ebenfalls tragen.

08.05.2021 Antigen-Tests für die Rückreise können jetzt auch direkt in Malta am Flughafen durchgeführt werden. Die Buchung erfolgt online hier: https://www.swabbingmalta.com

07.05.2021

Das Auswärtige Amt in Deutschland nimmt zum 09.05.2021, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Schweiz bereits vor 2 Wochen, Malta von der Liste der Risikoländer. Das BMEIA Österreich warnt aktuell weiterhin aufgrund der allgemeinen Covid-19 Lage vor nicht notwendigen Reisen nach Malta und stuft das Land als Risikogebiet ein.

Malta erlaubt die Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, verlangt aber die Vorlage eines negativen PCR-Tests (in Englisch), der nicht älter als 72 Stunden ist. Ab 01. Juni 2021 sollen vollständig geimpfte Personen, 10 Tage nach Erhalt der zweiten Impfdosis, ohne weiteren Corona-Test einreisen dürfen – allerdings nur, insofern der “Grüne Impfpass der EU” bis dahin eingeführt ist.

Ab 09.05.2021 gilt: Reisende, die innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in Malta waren, sind verpflichtet vor Abflug einen negativen Covid-19-Test vorzuweisen. Dies gilt für Personen ab 6 Jahren. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Ankunft in Deutschland erfolgen. Akzeptiert werden Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die an zertifizierten Teststellen durchgeführt werden. Das Test Zertifikat muss in Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sein. Selbsttests sind ausgeschlossen und nicht gültig. Es besteht keine Verpflichtung mehr zur digitalen Registrierung vor der Einreise und zur häuslichen Quarantäne in Deutschland.

Einreisende aus Malta nach Österreich müssen sich bei den österreichischen Behörden digital anmelden und sich sofort für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Es kann frühestens 5 Tage nach Ankunft die Quarantäne durch Vorlage eines weiteren negativen PCR-Tests verkürzt werden. 

Wer aus Malta in die Schweiz einreist, muss einen negativen PCR-Test vorlegen, der vor weniger als 72 Stunden durchgeführt wurde. Falls das Testergebnis zum Zeitpunkt des Abfluges nicht vorliegt, ist für das Boarding auch ein Antigen-Schnelltest zulässig, der vor weniger als 24 Stunden durchgeführt wurde. Spätestens aber bei der Kontrolle an der Schweizer Grenze wird das negative PCR-Testergebnis verlangt. Kann dieses nicht vorgelegt werden, wird die umgehende Testung auf eigene Kosten verlangt. Zusätzlich besteht die Verpflichtung, seine Einreise vorab digital bei den schweizer Behörden anzumelden.

06.05.2021 schrittweise Rücknahmen der COVID19-Maßnahmen:

10. Mai 2021
• Berührungslose Sportarten können fortgesetzt werden
• Open-Air-Märkte können wieder öffnen
• Die Reise zwischen Malta und Gozo ohne Einschränkungen möglich
• Restaurants und Snackbars können bis 17 Uhr wieder geöffnet werden. Pro Tisch sind nicht mehr als vier Personen erlaubt.

 

24. Mai 2021
• Restaurants und Snackbars könnten bis Mitternacht geöffnet bleiben
• Die Pools können bis 20:00 Uhr wieder geöffnet werden, Aktivitäten, die nicht mit Schwimmen verbunden sind, sind jedoch nicht gestattet

 

1. Juni 2021
• Einreise von geimpften Touristen ohne PCR-Test möglich, alle anderen mit einen negativen PCR-Test 
• Einschränkungen beim Tragen von Masken an Stränden und Pools aufgehoben

 

7. Juni 2021
• Restaurants und Snackbars können bis zu 6 Personen pro Tisch aufnehmen
• Kinos und Theater werden wieder geöffnet
• Bars und Bandclubs (Kazini) können wieder geöffnet werden
• Spiel- und Wettbüros können wieder geöffnet werden
23.04.2021 Und noch mehr gute Nachrichten – Malta ist nicht mehr auf der BAG-Liste der Risikoländer der Schweiz! Und für unsere deutschen Kunden: die ersten Bundesländer lassen die Quarantäneverpflichtung entfallen, wenn man bereits vollständig geimpft ist.

13.04.2021 Gute Nachrichten – wir sind kein Hochinzidienzgebiet mehr und unsere Infektionszahlen sind weiter sinkend.

08.04.2021 Verlängerung des Lockdowns bis zum 25.04.2021. Ab dem 26.04.2021 dürfen wir als Shop wieder öffnen. Informationen zur Einreise findet Ihr gut aufbereitet hier: https://malta.reise/staysafe

11.03.2021 Aufgrund eines Ausbruchs in den Fallzahlen geht Malta vom 11.03. – 11.04.2021 in den Lockdown. Alle nicht essentiellen Geschäfte müssen leider bis dahin schließen und organisierte sportliche Aktivitäten sind ebenfalls untersagt. Wir sind daher erst ab dem 12.04.2021 wieder geöffnet.

27.02.2021 Malta wurde vom RKI zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Dies bedeutet, dass bei der Rückreise nach Deutschland bereits ein COVID19-Test vorliegen muss. Wir haben direkt in Gozo ein Testzentrum für PCR-Test, wo nach Terminvereinbarung getestet wird.

10.02.2021 Aktuelle Bestimmungen für die Region D-A-CH:

Personen, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Malta einreisen, müssen wie bisher einen negativen Covid-19-Test vorweisen oder diesen am Flughafen von Malta nachholen.

Für Rückreisende besteht folgende Verpflichtung:

Deutschland:  Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung (DEA), eine Testpflicht vor oder unmittelbar nach der Einreise, sowie – abhängig von den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer – eine Pflicht zur Absonderung.

Österreich: Pflicht zur elektronischen Registrierung (Pre-Travel-Clearance), eine Testpflicht vor oder unmittelbar nach der Einreise sowie Heimquarantäne (10 Tage – verkürzbar auf 5 Tage nach Einreise)

Schweiz: Pflicht zum Einreiseformular, eine Testpflicht vor der Einreise sowie Quarantäne

09.12.2020 Aktuelle Bestimmungen für die Region D-A-CH:

Personen, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Malta einreisen, müssen einen negativen Covid-19-Test vorweisen oder diesen am Flughafen von Malta nachholen.

Für Rückreisende aus Malta nach Deutschland besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die durch einen negativen Covid-19-Test ab dem 5.Tag verkürzt werden kann.

Für Rückreisende aus Malta nach Österreich oder in die Schweiz gilt keine Quarantäne- oder Testpflicht. Aber die Regierung Österreichs hat neue Regelungen für den Reisezeitraum vom 19.12.2020 bis 10.01.2021 angekündigt.

16.10.2020 Das RKI Deutschland hat Malta zum Risikogebiet ab Samstag, den 17.10. ab 0 Uhr erklärt. Während der Großteil der Infektionen sich auf Malta abspielt, haben und hatten wir in Gozo in den letzten Monaten so gut wie keine Fälle (letzter Stand 09.10. : 15 aktive Fälle). Was heißt das für Euch: bei Rückreise nach Deutschland müsst ihr Euch entweder testen lassen und bis zum Ergebnis Zuhause bleiben oder aber Ihr habt bei der Einreise nach Deutschland bereits einen – nicht älter als 48h – negativen Test bei Euch.

15.06.2020 Hier findet Ihr den aktuellen Flugplan nach/von Malta Stand 08.06.2020: Flugplan

05.06.2020 Bestimmungen DiveCenter

02.06.2020 Der Flughafen öffnet wieder zum 01.07. und die Einreise aus Deutschland, Österreich und Schweiz (neben 16 weiteren Ländern) ist wieder möglich! Nach derzeitgem Stand ist kein Covid19-Testverfahren notwendig.

24.05.2020 Verlängerung der Flughafenschließung erstmal nur bis 15.06.2020.

18.05.2020 Weitere Lockerung der Covid19-Maßnahmen. Ab Freitag, dem 22.05. dürfen Restaurants auch unter Einschränkungen wieder den Betrieb aufnehmen. Weiterhin dürfen sich dann Gruppen bis zu 6 Personen in der Öffentlichkeit aufhalten. Auch der Tauchsport mit Kunden ist dann wieder erlaubt!

17.05.2020 Ein weiterer Lichtblick – Deutschland ist in Gesprächen unter anderem mit Malta, was die Einrichtung von “safe travel corridors” angeht!

15.05.2020 Malta prüft derzeit die Einrichtung von sogenannten “safe travel corridors” mit Luxemburg, Norwegen, Serbien, Slowakei, Österreich, Tschechien, Lettland, Litauen und Israel. Die Liste der Länder ist der erste Einblick in die potenziellen Reisealitäten für Malta nach dem Ausbruch von COVID-19.

12.05.2020 Positive Aussichten für Juni. Anstatt das AirMalta die Flüge gleich für einen ganzen Monaten streicht, wie für Mai geschehen, werden die Flugstornierungen für Juni nun auf day-by-day Basis entschieden.

04.05.2020 Ab heute können wieder die meisten Geschäfte öffnen, weiterhin ausgenommen sind Restaurants und Bars. Dabei gilt allerdings ab heute die Maskenpflicht bei betreten von Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch die Benutzung der Fähre zwischen Malta und Gozo ist nun wieder für jeden erlaubt. Weiterhin dürfen wir uns nun in Gruppen bis zu 4 Personen in der Öffentlichkeit aufhalten.

22.04.2020 Aufgrund unserer niedrigen Fallzahlen könnte es in den nächsten Tagen zu einer Lockerung der Covid19 Maßnahmen kommen.

30.03.2020 Einführung der Social Distancing Maßnahmen. Es dürfen sich nicht mehr als 3 Personen zusammen draußen als Gruppe aufhalten, wenn diese Personen nicht im selben Haushalt wohnen.
Weiterhin wird ab dem 03.04. ist der Fährverkehr zwischen Malta und Gozo nur noch für Berufspendler, Arzttermine, Verwandschaftsbesuche und Lieferverkehr erlaubt.

22.03.2020 Ab Montag, dem 23.03. müssen nun auch alle anderen nicht lebenswichtigen Geschäfte schließen. Davon ausgenommen sind Supermärkte, Bäckereien und Tierbedarfsläden.

20.03.2020 Flughafenschließung! Alle Passagierflüge nach Malta werden ab dem 21.03. vorübergehend ausgesetzt.

16.03.2020 Ab dem 18.03. müssen alle Bars, Restaurants, Fitnessclubs, Diskotheken und Kinos geschlossen bleiben. Ausgenommen sind Take-Away und Lieferdienste.

14.03.2020 Ausweitung der Quarantäneverpflichtung! Alle Einreisenden, egal welcher Herkunft, müssen mit Wirkung vom 13.03. vorerst für 2 Wochen in Quarantäne.

11.03.2020 Ab heute unterliegen alle Einreisenden aus den Ländern Deutschland, Schweiz, Frankreich und Spanien einer 2-wöchigen Quarantäneverpflichtung. Dies gilt ebenfalls für Personen, welche sich nach dem 27.2. in den folgenden Ländern aufgehalten haben: Italien, China (inkl. Hong Kong), Singapur, Japan, Iran, Süd-Korea.

08.03.2020 AirMalta streicht die täglichen Flüge nach Milan/Italien aufgrund der sich verschlechternden Covid19 Situation in Italien.

07.03.2020 Wir haben die ersten 3 Covid19 auf Malta.